Geschichte der Zigeuner in Buchkirchen

Historische Grundlage für Zigeuner, die in Buchkirchen das Heimatrecht besaßen

Eine seit Jahrzehnten bestehende Verordnung gibt auch Zigeunern ein Heimatrecht: In der 3000 Einwohner zählenden Gemeinde Buchkirchen, O.Ö. war das „fahrende Volk“ speziell während der Wintermonate bis etwa 1935 mehr oder weniger ortsansässig, die Sommermonate verbrachten sie in südlichen Ländern.

Schwierig wurde es jedoch immer, wenn es hieß, daß Männer und Frauen bei Ämtern Papiere vorzulegen hatten. Daher wurde im Jahre 1935 im Einvernehmen mit der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land ein Al­manach erstellt. Darin wurden sämtliche Zigeunerfamilien, die sich sporadisch in Buchkirchen aufhielten, erfaßt.

Das Heimatrecht für Zigeuner begündet sich folgendermaßen:
Im Jahre 1813 zog ein Zigeuner namens Josef Blach von Beruf Musiker und Geigenhändler, mit seiner Frau, die hochschwanger war, durch den Ort Buchkirchen. Auf der Durchreise gebar die Frau einen Sohn, der auf den Namen Karl Blach getauft wurde. Dieses Kind erlangte aufgrund seiner Geburt das Heimatrecht in Buchkir­chen. Nur die Nachkommen von diesem Karl Blach wurden nach Buchkirchen zuständig anerkannt, wenn sie die Abstammung nachweisen, oder dieselbe festgestellt werden konnte, nicht aber die Nachkommen seiner Ge­schwister. Die Familie zerfällt in mehrere Linien, da die Abstammung der Stifter der einzelnen Linien von einem gemeinsamen Stammvater nicht urkundlich nachweisbar ist. Folgende Linien sind festgestellt:

Josefinische Linie
Albertinische Linie
Johannische Linie
Elisabeth Linie

Die in Buchkirchen zuständigen Zigeuner besaßen Musikerberechtigungsscheine und wenn sie im Winter nach Buchkirchen kamen, wurden sie von der Gemeinde mit Holz und Kohlen versorgt. Die männlichen Zigeuner ver­dingten sich als Gelegenheitsarbeiter z. B. Eisbrechen für Gastwirte. Die Ortsbauernschaft unterstützte sie mit Altkleidern und diversen Lebensmitteln. Im Laufe der Jahrzehnte stellte sich heraus, daß die Nachkommen dieser Zigeunerfamilien sich so vermehrten, daß dies auffällig wurde. Nachforschungen ergaben, daß nicht nur die Nachkommen des Karl Blach, sondern auch die Nachkommen seiner Geschwister sich ausgaben , nach Buchkirchen zuständig zu sein. Da die meisten Zigeuner keine Dokumente vorlegen konnten, wurde bei vielen Pfarrämtern die Zuständigkeit aufgrund von mündlichen Aussagen von Zigeunern vorgenommen.