Information zur Kollaudierung

Keine Kollaudierung mehr ??
Nein, so einfach geht es nicht! Die Kollaudierung selber gibt es nicht mehr, sondern wurde ersetzt durch die Baufertigstellungsanzeige.
Bei allen Wohnhäusern, Garagen etc. die durch eine Baubewilligung oder Baufreistellung genehmigt wurden, müssen nach der Fertigstellung beim Marktgemeindeamt angezeigt werden.

Formulare für die Baufertigstellungsanzeige liegen beim Marktgemeindeamt bzw. zum Download im Internet bereit.

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