150 Euro pro Schüler und Semester für Nachhilfe-Förderung

Nachhilfe-Förderung

Das Land OÖ hat einen zusätzlichen Fördertopf für außerschulische kostenlose Nachhilfe für oö. Familien eingerichtet. Bis zu zwei Millionen Euro aus Mitteln des Budgets des Familienreferates stehen zur Verfügung. Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schüler und Semester in Form eines Gutscheines. Gefördert wird Nachhilfe in den Hauptgegenständen bzw. eine zweite lebende Fremdsprache, der Förderantrag wird seitens der Schule gestellt.

Die vergangenen zwei Jahre waren pandemiebedingt für die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und die Lehrkräfte durch Schulschließungen, Fernunterricht und Quarantänemaßnahmen äußerst herausfordernd. Die Kinder konnten dem Unterricht zeitweise nur schwer folgen. Aufgrund der Vorgaben der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie waren auch externe Nachhilfen für Schülerinnen und Schüler in der gewohnten Form nicht mehr möglich. Die Eltern mussten diese zusätzlichen Aufgaben ab diesem Zeitpunkt selbst übernehmen, soweit sie dazu zeitlich und fachlich überhaupt in der Lage waren. Die Schülerinnen und Schüler sind nach wie vor gefordert, Lerndefizite zu kompensieren. Umso wichtiger ist es, dass sie nach Phasen des Distanzunterrichts jegliche Unterstützung bekommen, um den Schulstoff zu bewältigen bzw. um Lerndefizite auszugleichen. Gleichzeitig müssen auch die Lehrkräfte entlastet werden. 

Aus diesem Grund hat das Land Oberösterreich in enger Abstimmung mit der Bildungsdirektion eine Förderaktion initiiert, die den Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit einer zusätzlichen außerschulischen Förderung eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen, finanziell unterstützen soll. Die Förderung soll vor allem dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler auch in herausfordernden Zeiten gute Lernerfolge erzielen und ihre Leistungen verbessern. Vor allem sollen Lerndefizite aufgrund der Pandemie ausgeglichen bzw. eine drohende negative Abschlussnote abgewendet werden. 

Für diese Förderinitiative wird ein Fördertopf von 2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Richtlinien für die Förderung wurden in der heutigen Sitzung der Oö. Landesregierung beschlossen und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Um die Fördermittel zielgerichtet einsetzen zu können, wird die Förderung jenen Schülerinnen und Schülern zuerkannt, bei denen die verantwortlichen Lehrkräfte über die Fördermöglichkeiten an der Schule hinaus noch zusätzlichen Förderbedarf sehen. Dementsprechend bitten wir die Schulleitung bzw. die verantwortlichen Lehrkräfte um die Antragsstellung. Aus verwaltungsökonomischen Gründen ist die Antragsstellung ausschließlich online möglich.

Förderkriterien

  • Hauptwohnsitz des Kindes in Oberösterreich.
  • Geförderte Nachhilfe beschränkt sich auf die Hauptgegenstände Deutsch, Mathematik, Englisch bzw. eine zweite lebende Fremdsprache.
  • Anträge können seitens der Schule für Schüler im Pflichtschulalter von der 1. bis 9. Schulstufe gestellt werden.
  • Der Schüler wird zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits nach den gegebenen Möglichkeiten an der Schule gefördert.
  • Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schüler und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommerferien inkl. Sommerferien) in Form eines Gutscheines.
  • Nachhilfeunterricht muss bei einer deklarierten professionellen Nachhilfeeinrichtung in Anspruch genommen werden, welche mit dem Land Oberösterreich eine entsprechende Vereinbarung hat.
  • Der an die Eltern übermittelte Gutschein ist bei einer deklarierten Nachhilfeeinrichtung einzulösen.
  • Die Nachhilfeeinrichtung verrechnet die eingelösten Gutscheine mit dem Land Oberösterreich.
  • Nicht gefördert werden die Nachhilfe für alle weiteren Unterrichtsgegenstände, die Aufgabenbetreuung, die Einschreibegebühren bei Nachhilfeeinrichtungen, die Nachhilfe für Schüler im häuslichen Unterricht, der private Nachhilfeunterricht sowie außerordentliche Deutschförderkurse. Das Land Oberösterreich hat eine Vereinbarung mit der Volkshochschule Oberösterreich, der Schülerhilfe, der Lernwerkstatt, dem Lernquadrat und dem Lernstudio.

Weitere Informationen und das Antragsformular sind auf www.familienkarte.at bzw. auf www.land-oberösterreich.gv.at zu finden.

Richtlinien_für_finanzielle_Unterstützung_für_zusätzliche_au_erschulisch....pdf herunterladen (0.02 MB)

01.06.2022