Kundmachung gemäß § 30 Abs. 6 Tierschutzgesetz (TSchG 2004), BGBl. I Nr. 118/2004, wird das Auffinden folgenden Tieres kundgemacht

Aushängezeitraum: 07.11.2023 - 30.11.2023

Datei herunterladen (Brief_Bezirkshauptmannschaft_Wels-Land_Aumaier_Marion.pdf) (129 KB) - .PDF

Hinweis: Um sich die Datei anzusehen, klicken Sie darauf und öffnen Sie die Datei entweder im Browser, mit einem Programm (bspw. dem Adobe Acrobat Reader) oder speichern Sie sie auf Ihrem Computer.