Heizkostenzuschuss 2021/22 des Landes OÖ.

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Foto für Heizkostenzuschuss des Landes OÖ. 2017

Für die Beheizung einer Wohnung, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird sozial bedürftigen Personen mit einem geringen Haushaltseinkommen ein Heizkostenzuschuss in der Höhe von 175,00 Euro ausbezahlt. (Abhängig vom tatsächlichen Haushaltseinkommen). Die Netto-Einkommensgrenze für alleinstehende Personen beträgt € 950,00. Bei Ehepaaren oder Lebensgemeinschaften sind es € 1.500,00. Für jedes im Haushalt lebende minderjährige Kind mit Familienbeihilfe, erhöhen sich diese Beträge um € 380,00. Für die erste weitere im Haushalt lebende erwach-sene Person, erhöhen sich diese Beträge um € 520,00 und für jede weitere im Haushalt lebende erwachsene Person, erhöhen sich diese Beträge um € 350,00. Bei einer Lehrlingsentschädigung wird ein Freibetrag von € 232,49 abgezogen.

Voraussetzung

Die Unterstützung kann nur jenen Personen gewährt werden, die mit Hauptwohnsitz in Buchkirchen gemeldet sind (eigener Haushalt) und auch tatsächlich für Heizkosten aufzukommen haben. Studenten ohne Selbsterhalterstipendium, Asylwerber und Bewohner von Obdachlosenein-richtungen sowie Alten- und Pflegeheimen haben keinen Anspruch auf den Zuschuss. Ebenso Personen mit Mindestsicherungsbezug, da dieser bereits in der Leistungshöhe der Mindestsicherung eingerechnet wurde. Pro Haushalt kann nur einmal angesucht werden. Die Antragsfrist läuft von 1. Februar bis 9. Mai 2022.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der Zuschuss direkt am Marktgemeindeamt Buchkirchen bei Herrn Horwath im Meldeamt ausbezahlt.

31.01.2022