Trinkwasserversorgung über den eigenen Hausbrunnen

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Trinkwasserversorgung

Befundvorlage - Information

Gemäß § 18 Abs. 2 i.V. mit Abs. 1 des Oö. Bautechnikgesetztes (BauTG) 2013 idgF. ist für ein Gebäude, das an keine öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen ist, spätestens alle fünf Jahre ab letztmaliger Vorlage eines Wasserbefundes ein weiterer Wasserbefund der Baubehörde vorzulegen. Dem Wasserbefund muss eine physikalische, chemische und bakteriologische Untersuchung zu Grunde liegen.

Wir ersuchen daher alle Hauseigentümer, die ihr Trinkwasser über einen eigenen Hausbrunnen beziehen, auch im eigenen Interesse Ihre Brunnenanlage regelmäßig überprüfen zu lassen. Für Fragen und Informationen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Gemeindeamtes gerne zur Verfügung.

Datei herunterladen: PDFTrinkwasseruntersuchungsinstitute

22.07.2019