Standesamt - Standesamtsverband Marchtrenk-Buchkirchen

Standesamtsverband Marchtrenk-Buchkirchen

Mit 1. Jänner 2015 wurde der Standesamtsverband Marchtrenk gegründet. Verbandsangehörige Gemeinden sind Marchtrenk, Buchkirchen, Holzhausen und Weißkirchen. Seit 23. Jänner 2015 ist nun für standesamtliche Angelegenheiten das Standesamt Marchtrenk zuständig.

Kontaktaufnahme: 

Tel.: 07243/552-0E-mail: standesamt@marchtrenk.gv.at 

Es wird empfohlen vor einer persönlichen Kontaktaufnahme in Marchtrenk telefonisch Informationen einzuholen. Trauungen können weiterhin im Standesamt Buchkirchen durchgeführt werden. 



Hochzeiten:

Dadurch haben sich folgende Änderungen ergeben:

  •     Die Ermittlung zur Ehefähigkeit (Aufgebot) muss im Standesamt Marchtrenk erledigt werden!
  •     Nach wie vor werden Trauungen von unseren Standesbeamten durchgeführt.
  •     Termin für die Hochzeit in Buchkirchen muss vorher im Standesamt ausgemacht werden!

Folgende Originaldokumente müssen in Marchtrenk vorgelegt werden.

  1. Lichtbildausweis
  2. Geburtsurkunde
  3. Staatsbürgerschaftsnachweis
  4. Gegenfalls Nachweis des akademischen Grades oder der Standesbezeichnung
  5. Verlobte, die bereits verheiratet waren, haben zusätzlich vorzulegen: 
  • Heiratsurkunde aller früheren Ehen und Nachweis über deren Auflösung mit Rechtskraft Stempel Gericht.

Bei Ausländern zusätzlich:

  • Reisepass
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes
  • Bestätigung der Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis, Familienstandsbestätigung, Affidavit).

Urkunden:

Falls Sie Urkunden wie z.B.: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis oder eine Heiratsurkunde benötigen, kontaktieren Sie unsere Kollegen im Standesamt. 

Ansprechpersonen:

 
Birgit Dullinger-Steinerberger, Tel. 07242/28005-11, E-Mail: dullinger-steinerberger@buchkirchen.ooe.gv.at

Thomas Horwath, Tel. 07242/28005-13, E-Mail: horwath@buchkirchen.ooe.gv.at

Allgemeine Info zu Geburten und Urkunden: Help.gv.at


Weitere Info zu Geburten (Hausgeburt)

Findet die Geburt nicht im Krankenhaus statt, ist der Arzt oder die Hebamme die bei der Geburt zugegen sind, zur Anzeige der Geburt an das Standesamt in Marchtrenk verpflichtet.

Benötigte Urkunden:

  •     Geburtsurkunden der Eltern
  •     Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern (bei Fremden der Reisepass
  •     Heiratsurkunde (wenn verheiratet)
  •     Nachweis akademischer Grad
  •     Lichtbildausweis

Bei Sterbefällen:

Die Anzeigepflicht obliegt bei

  1.   Sterbefällen im Krankenhaus dem Leiter der Krankenanstalt
  2.   Haussterbefällen den nächsten Angehörigen, dem Unterkunftgeber, dem Totenbeschauarzt u. sonstigen Personen, die vom Tod Kenntnis haben
  3.   Amtlichen Ermittlungen über den Tod: Bundespolizei

Diese Anzeige ist beim Standesamt Marchtrenk abzugeben.

Benötigte Urkunden:
– Geburtsurkunde
– Heiratsurkunde der letzten Ehe,
– gegebenenfalls Nachweis der Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde oder rechtskräftige
   Gerichtsentscheidung),
– Staatsbürgerschaftsnachweis
– Nachweis des letzten Hauptwohnsitzes

Bei Ausländern zusätzlich:
Reisepass