10 Gebote für Häuslbauer

Rund um´s Bauen

1.    Sie sollten vor dem Grundkauf prüfen, ob das Grundstück lastenfrei ist.

2.    Sie sollten beim Gemeindeamt in den Flächenwidmungsplan, das örtliche Entwicklungskonzept und – falls vorhanden – in den 
       Bebauungsplan
sowie in Gefahrenzonenpläne (Hochwasser und geogene Risiken) Einsicht nehmen.

3.    Sie sollten sich erkundigen, ob noch weitere Bewilligungen (zB Naturschutz, Forst- oder Wasserrecht) für das Bauvorhaben erforderlich
       sind.

4.    Sie sollten für das Grundstück um die erforderliche Bauplatzbewilligung ansuchen.

5.    Sie sollten zur Planung und Erstellung der Baupläne einen befugten Planverfasser (Architekt, Baumeister) beauftragen.

6.    Sie sollten möglichst bald beim zuständigen Gemeindeamt Ihre Bauabsichten (Vorentwurf) bekannt geben und sich beraten lassen.

7.    Sie sollten mit den Nachbarn rechtzeitig über Ihr Bauvorhaben reden und zur Verfahrensvereinfachung nach Möglichkeit ihre
       Zustimmung einholen.

8.    Sie sollten zum Bauansuchen vollständige Unterlagen (insbesondere Bauplan, Baubeschreibung, Energieausweis, sonstige Nachweise)
       beim Gemeindeamt einreichen.

9.    Sie dürfen erst nach Rechtskraft der Baubewilligung (Bauanzeige) mit der Bauausführung beginnen.

10.  Sie dürfen erst nach Einbringung der Fertigstellungsanzeige bei der Gemeinde das Gebäude benutzen.