150 Euro pro Schüler und Semester für Nachhilfe-Förderung

Finanzielle Unterstützung für zusätzliche außerschulische Förderung

Finanzielle Unterstützung für zusätzliche außerschulische Förderung

Das Land Oberösterreich unterstützt Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit einer zusätzlichen außerschulischen Förderung (Nachhilfe) anfallen. Die Förderung soll vor allem dazu beitragen, dass Schüler auch in herausfordernden Zeiten gute Lernerfolge erzielen und ihre Leistungen verbessern. Vor allem sollen Lerndefizite, insbesondere vor Prüfungen, Lernzielkontrollen und Schularbeiten bzw. im Falle einer Nachprüfung ausgeglichen sowie eine drohende negative Abschlussnote abgewendet werden. Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schüler und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommerferien inkl. Sommerferien) und wird in Form eines Gutscheines eingelöst.

Ziele der Förderung

  • Familien sollen durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit einem Nachhilfeunterricht anfallen, finanziell unterstützt werden.
  • Die Förderung soll dazu beitragen, dass Schüler auch in herausfordernden Zeiten gute Lernerfolge erzielen und ihre Leistungen verbessern.
  • Vor allem sollen Lerndefizite, insbesondere vor Prüfungen, Lernzielkontrollen und Schularbeiten bzw. im Falle einer Nachprüfung ausgeglichen sowie eine drohende negative Abschlussnote abgewendet werden.

Förderkriterien und Förderablauf

  • Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schüler und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommersemester inkl. Sommerferien) in Form eines Gutscheines.
  • Hauptwohnsitz des Schülers/der Schülerin in Oberösterreich
  • Geförderte Nachhilfe beschränkt sich auf die Hauptgegenstände Deutsch, Mathematik, Englisch bzw. eine zweite Fremdsprache. Wird an der Schule Förderunterricht angeboten, ist dieser vom Schüler zwingend zu besuchen. 
  • Der Nachhilfeunterricht muss bei einer deklarierten professionellen Nachhilfeeinrichtung in Anspruch genommen werden. Diese Einrichtungen müssen mit dem Land Oberösterreich eine entsprechende Vereinbarung haben.
  • Der an die Eltern übermittelte Gutschein ist bei einer deklarierten Nachhilfeeinrichtung einzulösen.  
  • Die Nachhilfeeinrichtung verrechnet die eingelösten Gutscheine mit dem Land Oberösterreich.
  • Anträge können für Schüler im Pflichtschulalter von der 1. bis 9. Schulstufe (alle Schultypen) gestellt werden.


Weitere Informationen finden Sie auf www.familienkarte.at

Richtlinien_für_finanzielle_Unterstützung_für_zusätzliche_au_erschulisch....pdf herunterladen (0.02 MB)

01.06.2022