Behördengänge am Gemeindeamt

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Gemeindeamt

Das Gemeindeamt ist ab 18. Mai 2020 für den Parteienverkehr zu den festgelegten Öffnungszeiten wieder zugänglich und prinzipiell stehen auch die Dienstleistungen (sofern bundes- und landesgesetzlich derzeit möglich) wieder in vollem Umfang zur Verfügung. 

Bitte auch weiterhin Gänge ins Gemeindeamt nur bei unbedingter Notwendigkeit tätigen!

Ganz geschlossen war das Gemeindeamt auch in den letzten Wochen nicht. Telefonisch waren die MitarbeiterInnen täglich erreichbar, was rechtlich möglich war, wurde telefonisch oder per Email erledigt oder auch ganz unbürokratisch im Foyer des Gemeindeamtes abgewickelt. Um auch weiterhin so gut wie möglich vor Verbreitung des Virus zu schützen, unterlassen Sie bitte nicht wirklich dringende oder leicht aufschiebbare Gänge ins Gemeindeamt. Bitte nützen Sie auch die Möglichkeit, uns Ihre Anliegen telefonisch (07242/28005-0) oder per E-Mail (gemeinde@buchkirchen.ooe.gv.at) mitzuteilen, um eine effiziente Abwicklung garantieren zu können.

Schutzmaskenpflicht im Amtsgebäude

Generell gelten im gesamten Gemeindeamt die üblichen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen. Beim Betreten des Gemeindeamtes wird
empfohlen, die Hände an dem aufgestellten Desinfektionsmittelspender zu desinfizieren! Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für alle
BesucherInnen und jene MitarbeiterInnen, die im Parteienverkehr tätig sind, verpflichtend (dies jedenfalls während der Zeit des direkten Bürgerkontakts). Die MitarbeiterInnen in der Bürgerservicestelle, die vermehrt Kundenkontakt haben, werden zusätzlich durch eine Plexiglasscheibe geschützt. Zudem ist der Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen unbedingt einzuhalten! Bitte deshalb nur einzeln eintreten und auch im Stiegenhaus sowie im Lift die Abstandsregeln beachten!

12.05.2020