Rundfunkgebührenbefreiung


Anträge sind am Gemeindeamt, Postamt oder zum downloaden auf der Internetseite www.help.gv.at erhältlich.
Antragstellungsberechtigte Personen sind:
- Bezieher von Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung
- Gehörlose oder schwer hörbehinderte Personen 
- Bezieher von Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen 
- Bezieher von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz
- Bezieher von Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz
- Bezieher von Beihilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz
- Bezieher von Beihilfen nach dem Studienförderungsgesetz
- Bezieher von Leistungen und Unterstützungen aus der Sozialhilfe oder der freien Wohlfahrtspflege oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Nachweis des aktuellen Monatseinkommens des Haushaltes
- Bei einem Mietverhältnis – Nachweis über die monatliche Miete
- Besteht eine Rezeptgebührenbefreiung – hierfür den Nachweis
Einkommensgrenzen:
€ 706,63 (bei einem Ein-Personen-Haushalt)
€ 1.008,15 (bei einem Zwei-Personen-Haushalt)

Zuständig