WINTERDIENST

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winterdienst

Durchführung des Winterdienstes

Für die kommende Wintersaison wurde wieder die Nahwärme Buchkirchen reg.Gen.m.b.H., Gruber am Berg-Straße 1, 4611 Buchkirchen, mit dem Winterdienst (Schneeräumung und Streuung) auf Gemeindestraßen und Güterwegen im Gemeindegebiet von Buchkirchen beauftragt. Die vier Landwirte – Gerald Jungmair,  Stefan Lettner, Gerald Wörister und Martin Zöbl –  sind bemüht das Straßennetz von Schnee und Eis freizuhalten. 

Bei andauernden Schneefällen sind die Mitarbeiter des Winterdienstes teilweise rund um die Uhr im Einsatz. Es wird aber auch darauf aufmerksam gemacht und um Verständnis gebeten, dass auf Grund des langen Straßennetzes nicht überall gleichzeitig eine Schneeräumung möglich ist. Die Räumdienste fahren vorgegebene Routen, die sich nach Bedarf und Prioritäten orientieren. Daher wird auf den Hauptverkehrswegen und Schulbusstrecken begonnen und erst in weiterer Folge werden Nebenstrecken (Hofzufahrten, Siedlungsstraßen, etc.) geräumt. 

Auf den Hauptverkehrswegen, Schulbusstrecken und auf exponierten Stellen wird Streusalz gestreut. Auf allen anderen Straßen wird Streusplitt verwendet. Die genaue Planung, welches Straßenstück mit welchem Material bestreut wird, obliegt der Gemeinde. Bei extremen Witterungsbedingungen (z.B. Eisregen) kann anstelle von Streusplitt auch Streusalz verwendet werden.

Alle Räumgeräte sind nun mit der modernsten Technik ausgestattet. Mittels GPS wird genau aufgezeichnet, welchen Weg die Fahrzeuge des Winterdienstes zurück gelegt haben bzw. wo sie sich gerade befinden. Die Geräte dokumentieren außerdem den Verbrauch des Streugutes ganz genau. 

In der Vergangenheit ist es immer wieder zu Beschwerden über eine unzureichende Schneeräumung bzw. -streuung gekommen. Die Gemeinde ist nun in der Lage diese Beschwerden und Anliegen zu überprüfen und mit den Aufzeichnungen zu vergleichen. 


Von der Nahwärme Buchkirchen reg.Gen.m.b.H. wurde eine eigene Telefonnummer für die Winterdienstbereitschaft eingerichtet, über die das Team im Winter 24 Stunden durchgehend erreichbar ist. 

Winterdienst-Bereitschaftsnummer: 0664 / 73553926

PLAN

LEGENDE:  violett: Gemeindegrenze / orange: SALZ / blau: SPLITT / gelb: Straßenmeisterei

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Wenn es schneit, ist auch der Liegenschaftseigentümer gefordert!

Um eine möglichst reibungslose Schneeräumung gewährleisten zu können, bitten wir alle, Ihr Fahrzeug so zu parken, dass die Räum- und Streufahrzeuge (Überbreite!) ungehindert passieren können. – Gemäß § 24 Abs. (3) d) StVO ist das Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen (=5 Meter) für den fließenden Verkehr frei bleiben, verboten.

Leider wird auch immer wieder festgestellt, dass manche Hausbesitzer den Schnee vom Vorplatz und auch von Gartenbereichen auf die öffentliche Straße schieben. Bitte beachten Sie auch, dass es „verboten" ist, den Schnee vom Privatgrundstück auf die Straße bzw. auf den Gehsteig zu schaufeln (§ 93 Abs. 6 StVO)! Diese Handlungsweise ist strafbar und führt bei Unfällen zur Mithaftung. Wir möchten also eindringlich darauf hinweisen, solche Ablagerungen im eigenen Interesse zu unterlassen!

 

18.11.2021