Schul- und Studienbeihilfe

Antragstellung erfolgt am Gemeindeamt.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Nachweise des Jahreseinkommens des vergangenen Jahres
- Bei Schulveranstaltung – Bestätigung vorlegen
Einkommensobergrenzen:
Alleinerzieher mit 1 unvers. Kind                  € 1.104,63
Alleinerzieher mit 2 unvers. Kindern             € 1.395,32
Eltern mit 1 unvers. Kind                             € 1.337,18
Eltern mit 2 unvers. Kindern                        € 1.627,87
Eltern mit 1 vers. u. 1 unvers. Kind              € 1.802,29

Zuständig

  • Petritsch Anna (Sachbearbeiterin, Standesbeamtin, Postpartnerstelle)