Lustbarkeitsabgabe

Bei Veranstaltungen, bei denen eine Erwerbsabsicht vorliegt, muss über den Erlös der verkauften Eintrittskarten eine Lustbarkeitsabrechnung gemacht werden.
Berechnungsbeispiel:
100 verkaufte Karten zu € 5,-- 
            100 x € 5,00 = € 500,--
abzüglich 16,67 % Umsatzsteuer  
            € 500,-- x 16,67 % = € 83,35
            € 500,-- - € 83,35 = € 416,65
davon Lustbarkeitsabgabe 
            € 416,65 x 13,043 % (Hebesatz) = € 54,34

Zuständig

  • Petritsch Anna (Sachbearbeiterin, Standesbeamtin, Postpartnerstelle)