Umschulungen und Gastschulbeiträge


Ein Antrag auf Umschulung muss dann gestellt werden, wenn das Kind nicht in die sprengelmäßig zuständige öffentliche Volksschule bzw. Hauptschule gehen möchte. Der Antrag muss zeitgerecht gestellt werden.
Formulare liegen bei den Hauptschulen bzw. Volksschulen, sowie Gemeindeämtern auf. Sie können auch dieses Formulare aus unserer Homepage, unter der Rubrik "Formulare", entnehmen. 

Zuständig

  • Petritsch Anna (Sachbearbeiterin, Standesbeamtin, Postpartnerstelle)

Formulare