Kindergarten- und Hortanmeldungen

Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr können den Kindergarten besuchen. Die Anmeldung für den Besuch des Kindergartens erfolgt beim Gemeindeamt.
Hinweis: Desto früher Sie das/die Kind/er für den Kindergarten anmelden, desto größer ist die Chance, dass ein Platz frei ist.
Kindergartenbeitrag: siehe unter Gebühren "Kindergartenbeitrag – Ganztags" oder "Kindergartenbeitrag – Halbtags"
Der Hortbesuch ist nur für VS und HS Kinder.

Zuständig

  • Petritsch Anna (Sachbearbeiterin, Standesbeamtin, Postpartnerstelle)