Erosionsschutz auf landwirtschaftlichen Flächen

Grundbesitzer haben die Möglichkeit, durch Abschluss eines
privatrechtlichen Vertrages an einem Projekt zum Erosionsschutz
(Schutzstreifen für abschwemmgefährdete ldw. Flächen)
teilzunehmen. Für den wirtschaftlichen Mehraufwand und den
Ertragsausfall kann für diese zusätzlichen Maßnahmen zum
Erosionsschutz eine Entschädigung in der Höhe von € 0,15/m²
und Jahr der eingereichten und geprüften Fläche als Ausgleich
ausbezahlt werden.

Bei weiteren Fragen bzw. Antragstellung melden Sie sich am
Marktgemeindeamt unter 0 72 42 / 280 05.

Zuständig