Kanalbenützungsgebühr für reine Wohngebäude und angeschlossene unbebaute Grundstücke § 4

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt59,33 € (inkl. 10 % Ust.)

Zuständig

Berechnung: € 59,33 pro Einwohnergleichwert (EGW) und Quartal
(1 Person ist 1 EGW; Kinder bis zur Vollendung des 18. LJ sind frei;
1 Student/Lehrling/Präsenz- od. Zivildiener welcher sich hauptsächlich in einem Internat oder einer Wohnung am auswärtigen Ausbildungsort aufhält, gegen Vorlage eines Nachweises darüber 0,5 EGW;
1 unbebautes Grundstück 0,25 EGW; 1 unbewohntes Gebäude 0,5 EGW)
(siehe Kanalgebührenordnung)

Kanalgebührenordnung (149 KB) - .PDF