Öffentliche Bekanntmachung von Fundgegenständen gem. § 42 a SPG

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Schlüssel

Das Fundwesen fällt seit 2003 ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden und Magistrate. 

Auf www.fundamt.gv.at können Bürger:innen selbst völlig orts- und zeitunabhängig nach verlorenen Gegenständen suchen. Bei der Suche werden alle teilnehmenden Regionen und Unternehmen berücksichtigt. Das erhöht die Trefferquote wesentlich, da man oft nicht weiß, wo man etwas verloren hat oder wo der Finder den Gegenstand abgegeben hat. 

Gemäß der letzten Fundrecht-Novelle werden die Behaltefristen für Fundgegenstände bis € 100,00 auf nurmehr sechs Monate herabgesetzt. Dies soll gerade in Städten die Lageflächen verringern.

Wir möchten daher den Bürger:innen die Chance geben, den einen oder anderen Gegenstand noch zu finden und haben die am Amt verweilenden Fundstücke auf der Amtstafel kundgemacht.

Zudem weisen wir darauf hin, dass am Gemeindeamt eine Vielzahl an Schlüsseln (einzelne, wie auch mehrere, mit Anhängern, Auto-, wie auch Wohnungsschlüssel) noch immer aufliegen. 

Alle Schlüssel, die nicht bis spätestens Freitag, 10. Mai 2024 am Gemeindeamt abgeholt werden, werden danach vernichtet!

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06.02.2024