Tierzuchtförderung


Die Erstbesamung von Rindern wird von der Gemeinde gefördert. € 7,27/Erstbesamung bis max. aber 110 % des Kuhbestandes /Jahr, unter Vorlage der Besamungsscheine
Weiter Förderungen: - Stierankauf € 181,68 - Eberankauf Kl. I-II (max. 1 Eber/Betrieb/Jahr € 72,67 - Schaf- und Ziegenbockankauf € 29,07 Abrechnung: halbjährlich; bis spätestens Mitte Jänner des folgenden Jahres

Förderungen