Wasseranschlussgebühr

Zuständig

€ 27,00 inkl. 10% Ust/m2 der Bem.f.Lager-, Büro u. Produktionshallen, gewerbl. Anlagen/€ 4.050,00 inkl. Ust. mal NE-Faktor

Berechnung: Mindestanschlussgebühr mal Nutzungseinheiten-Faktor (NE-Faktor=Objektgleichwert)
Objekte mit 1 bis zu 2 Nutzungseinheiten = 1,0 NE-Faktor
Objekte mit 3 Nutzungseinheiten = 1,5 NE-Faktor/mit 4 = 2,0 NE-Faktor/mit 5 bis 6 = 3,0 NE-Faktor für je weitere bis zu 2 Nutzungseinheiten 1,0 zusätzlich
Für jene Gebietsteile der Marktgemeinde Buchkirchen, welche dem Versorgungsbereich der WVS Eferding und Umgebung angehören, gelten diese Beträge nicht - es gibt eine eigene Verordnung!

Wassergebührenordnung (150 KB) - .PDF