Wasserbezugsgebühren - Grundgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt120,00 €

Zuständig

Grundgebühr jährlich pro aktiver Wohnung/Nutzungseinheit für die Bereitstellung des Wassers. Die Vorschreibung erfolgt vierteljährlich € 30,00.  Die Verbrauchsgebühr pro m³ beträgt € 2,20.
Für jene Gebietsteile, welche nicht mit dem Wasser des WDL versorgt werden - mit Ausnahme jener Gebietsteile der Gemeinde Buchkirchen, welche dem Versorgungsbereich der WVS Eferding und Umgebung angehören gelten diese Beträge nicht - es gibt eine eigene Verordnung.


Wassergebührenordnung (148 KB) - .PDF