Wasserbezugsgebühren - Grundgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt177,10 €

Zuständig

Grundgebühr jährlich pro Nutzungseinheit für die Bereitstellung des Wassers (Nutzungseinheit = Objektgleichwert) In der Grundgebühr ist pro NE-Faktor ein Wasserverbrauch  von 40 m³ jährlich enthalten. Die Vorschreibung erfolgt vierteljährlich € 44,28.  Die Verbrauchsgebühr pro m³ beträgt € 1,320.
Für jene Gebietsteile, welche nicht mit dem Wasser des WDL versorgt werden - mit Ausnahme jener Gebietsteile der Gemeinde Buchkirchen, welche dem Versorgungsbereich der WVS Eferding und Umgebung angehören gelten diese Beträge nicht - es gibt eine eigene Verordnung.

Wassergebührenordnung (148 KB) - .PDF