Zuschuss zum SEMESTERTICKET

Die Marktgemeinde Buchkirchen gewährt StudentInnen mit Hauptwohnsitz in Buchkirchen, die ein Studium an einer österreichischen • Universität • Hochschule • Fachhochschule • Pädagogischen Hochschule absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von

öffentlichen Verkehrsmitteln am Studienort.

Voraussetzungen für die Förderung:

• Studierende haben für das jeweilige Semester eine gültige Inskriptionsbestätigung oder einen   
   gleichwertigen Nachweis vorzulegen.

• Studierende müssen den Besitz des Semestertickets oder der Monatskarten durch Vorlage des
   Tickets bzw. der Karten sowie der Rechnungen, Quittungen oder Kassenbelege nachweisen.

 

Zuständig

Formulare