Zuschuss zum SEMESTERTICKET

Die Marktgemeinde Buchkirchen gewährt StudentInnen mit Hauptwohnsitz in Buchkirchen, die ein Studium an einer österreichischen • UniversitätHochschuleFachhochschulePädagogischen Hochschule absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von

öffentlichen Verkehrsmitteln am Studienort.

Voraussetzungen für die Förderung:

Studierende haben für das jeweilige Semester eine gültige Inskriptionsbestätigung oder einen   
   gleichwertigen Nachweis vorzulegen.

Studierende müssen den Besitz des Semestertickets oder der Monatskarten durch Vorlage des
   Tickets bzw. der Karten sowie der Rechnungen, Quittungen oder Kassenbelege nachweisen.

 

Zuständig

  • Petritsch Anna (Sachbearbeiterin, Standesbeamtin, Postpartnerstelle)

Formulare