ArbeitnehmerInnenveranlagung 2021

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Foto für ArbeitnehmerInnenveranlagung 2018

Die Arbeitnehmerveranlagung kann über das Internet via FinanzOnline oder direkt beim zuständigen Finanzamt vor Ort ausgefüllt und eingebracht werden. Die Formulare L1 für die Arbeitnehmerveranlagung 2021 sowie die Beilage-Formulare L1k, L1k-bF und L1ab sind auch in der Bürgerservicestelle des Marktgemeindeamtes erhältlich.

01.02.2022